AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fachschulzentrum Darmstadt
1. Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die vom Fachschulzentrum Darmstadt unter der Trägerschaft von der F+U RheinMain-Neckar gGmbH, im Rahmen der Fort- und Weiterbildung angeboten werden. Sie regeln die allgemeinen Grundsätze, für jeden Lehrgang gibt es außerdem einen Weiterbildungsvertrag.
2. Teilnahmeberechtigung An Bildungsmaßnahmen des Fachschulzentrums Darmstadt kann jeder teilnehmen. Wenn für eine Bildungsmaßnahme besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfüllt werden. Die Zulassungsbedingungen sind den Lehrgangsangeboten zu entnehmen oder bei dem Fachschulzentrum zu erfragen. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zulassungsbedingungen nicht erfüllt sind, behält sich das Fachschulzentrum die fristlose Vertragskündigung vor.
3. Anmeldung Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Der Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und dem Fachschulzentrum Darmstadt kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Fachschulzentrum zustande.
4. Annullierung Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhalten Sie unverzüglich eine Benachrichtigung.
5. Absage/Verschiebung von Veranstaltungen Melden sich zu wenig Teilnehmende an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung der Veranstaltung aus Sicht des Fachschulzentrums unzumutbar machen, behält sich das Fachschulzentrum vor, die betreffende Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Die Angemeldeten werden sofort nach dem Beschluss (spätestens 5 Wochen vor Beginn) informiert und ggf. einbezahlten Kosten werden im Falle der Absage zurückerstattet. Im Falle der Verschiebung des Lehrgangs über einen Monat hinaus hat die angemeldete Person das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung schriftlich an das Fachschulzentrum vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt in diesem Fall ohne Kostenfolgen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Lehrgangskosten a. Die Kosten ergeben sich aus den aktuellen Informationsbroschüren und Anmeldeformularen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung in Kraft sind. b. Nicht eingeschlossen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Mobilität, Kopien und dergleichen. c. Die Lehrgangskosten bleiben während der Dauer des Lehrgangs unverändert. Nach einer Unterbrechung und späteren Wiederaufnahme des Lehrgangs (bei Modulgestaltung) treten die dann geltenden Lehrgangskosten in Kraft. d. Die Lehrgangskosten sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. e. Ratenzahlung ist möglich, muss jedoch separat schriftlich vereinbart werden. f. Werden die vereinbarten Raten nicht zeitnah eingehalten und ist eine Erinnerung oder Mahnung nötig, entstehen Mahnkosten.
7. Rücktritt Bei Rücktritt bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € fällig. Bei Rücktritt bis spätestens 2 Wochen werden 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die angemeldete Person, deren Rücktrittserklärung später zugeht oder die zu den Veranstaltungen nicht oder nur teilweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Fortbildungs- oder Weiterbildungsgebühr verpflichtet. Die Buchung einer Fort- oder Weiterbildung ist wie eine Reisebuchung, da Ihr Platz nur in wenigen Fällen neu besetzt werden kann, wenn Sie aus unerwarteten Gründen kurzfristig verhindert sind. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung für Seminare.
8. Abbruch des Lehrgangs/Kündigung Ein vorzeitiger Rücktritt aus dem Vertrag ist der Leitung des Fachschulzentrums Darmstadt schriftlich anzuzeigen. Teilnehmende, die die Veranstaltung vorzeitig abbrechen, schulden die bis zum Abbruch aufgelaufenen Kosten (proportionaler Anteil zu den Gesamtkosten). Das Fachschulzentrum stellt zusätzlich den anteilsmäßigen Schaden ab dem Zeitpunkt des Abbruchs, wie z.B. Material-/Lehrmittelbedarf, Raummiete, Werbeaufwand und Dozentenhonorare in Rechnung, maximal aber 50% der Restgebühren. In besonderen Härtefällen kann die Leitung bei außergewöhnlichen, unverschuldeten Fällen (zum Beispiel bei schwerer Krankheit) die Kosten teilweise oder ganz erlassen.
9. Änderungen im Lehrgangsprogramm Das Fachschulzentrum behält sich vor, Änderungen im Lehrprogrammprogramm und in der Organisation sowie in der Auswahl und im Einsatz von Dozenten vorzunehmen.
10. Teilnahme am Lehrgang Fallen einzelne Veranstaltungsteile (z.B. infolge Erkrankung von Dozenten) aus, dann werden sie, soweit sie für das Erreichen des Lehrgangsziels erforderlich sind, nachgeholt. Bei Abwesenheit der teilnehmenden Person vom Unterricht insbesondere infolge Krankheit, Ferien oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion der Lehrgangskosten.
11. Versicherung Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der teilnehmenden Person. Das Fachschulzentrum übernimmt keine Haftung
12. Nutzungsrecht Die Teilnehmenden räumen dem Fachschulzentrum auf Nachfrage das Recht ein, die im Rahmen des Lehrgangs entstandenen Projektarbeiten /Arbeitsergebnisse für die Bibliothek als Anschaumaterial für spätere Lehrgänge zu nutzen.
13. Datenschutz Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erkennt ausdrücklich an, dass ihre/seine persönlichen Informationen (Name, Adresse, etc.) für interne Zwecke gespeichert und u. a. für Marketingzwecke verwendet werden dürfen.
14. Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht in Darmstadt zuständig.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.