1. Voraussetzungen zur Teilnahme
1.1 An den Lehrgängen und Weiterbildungsangeboten von F+U kann jede Person teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
1.2 Soweit für einen angestrebten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach SGB III in Anspruch genommen werden soll.
1.3 Die Zugangsvoraussetzungen sind auch von dem/der Teilnehmer/-in selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.
2. Anmeldung
2.1 Für jeden Lehrgang ist das F+U-Anmeldeformular auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/-in die Teilnahmebedingungen an. Mit der Zusage der F+U wird die Anmeldung verbindlich.
3. Datenschutz
3.1 Die Daten des/der Teilnehmers/Teilnehmerin werden EDV-gestützt erfasst und bearbeitet sowie im erforderlichen Umfang an die etwaigen Förderungsgeber weitergeleitet.
4. Gebühren
4.1 Für die Teilnahme an den Weiterbildungen werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe vom Kursangebot abhängig ist.
4.2 Eine Anmeldegebühr von 179 Euro ist innerhalb von drei Wochen nach der Anmeldung auf das Konto Nr. 484 4166 00 der
Dresdner Bank BLZ 67280051 zu entrichten.
4.3 Die Anmeldegebühr wird auf die Lehrgangsgebühren angerechnet.
4.4 Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn wird die Anmeldegebühr in vollem Umfang zurückerstattet und es entstehen keine weiteren Kursgebühren. Innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des Lehrgangs kann nur noch gekündigt werden. Es gelten die in Ziffer 7 beschriebenen Kündigungsbedingungen.
4.5 Die Gebühren und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen Dritter.
4.6 Für Lehrgänge und Kurse, die länger als zwei Monate dauern, wird die Kursgebühr in Raten erhoben.
4.7 Bei Inanspruchnahme einer Förderung nach SGB III erklärt der/ die Teilnehmer/-in, entsprechende Vereinbarungen zwischen der Maßnahmeträgerin und dem Arbeitsamt vorausgesetzt, dass die Lehrgangsgebühren vom Arbeitsamt direkt an die Maßnahmeträgerin gezahlt werden.
5. Durchführung
5.1 Die F+U erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges gültigen Lehrgangsangebotes. Die F+U behält sich Änderungen vor, jedoch darf das Lehrgangsziel nicht verändert werden.
5.2 Der Wechsel einer/eines Dozentin/Dozenten ist keine Änderung in diesem Sinne.
5.3 Die F+U behält sich vor, aus wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen, Lehrgänge zu verschieben, zu unterbrechen oder abzusagen.
6. Rücktritt
Bei einer beantragten Förderung nach SGB III kann der/die Teilnehmer/-in im Falle der Förderungsablehnung von der Teilnahme kostenlos zurücktreten.
7. Kündigung
7.1 Lehrgänge mit einer Dauer bis zu drei Monaten sind nicht kündbar. Die Teilnahme an Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist mit einer sechswöchigen Frist, erstmals zum Ende des dritten Monats, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate kündbar.
7.2 Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, können mit einer sechswöchigen Frist zum Ende eines jeden Abschnittes gekündigt werden.
7.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von Kursmodulen gilt nicht als Kündigung.
7.4 Die Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
8. Pflichten der/des Teilnehmerin/Teilnehmers
Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich:
8.1 die für die Feststellung zur Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang und Zugangsvoraussetzung zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen,
8.2 die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten,
8.3 den Anweisungen der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von F+U im Rahmen der Hausordnung zu folgen,
8.4 regelmäßig an den Unterrichtseinheiten teilzunehmen,
8.5 Vorschriften des Berufsbildungs- und des Schulrechtes zu beachten,
8.6 Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren sowie
8.7 die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.
8.8 F+U bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 8.1 bis 8.7 geltend zu machen.
9. Ausschluss und Kündigung der Maßnahmenträgerin
9.1 F+U behält sich vor, Teilnehmer/Teilnehmerinnen, die gegen die Pflichten als Teilnehmer/-in vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, ganz oder teilweise vom Lehrgang auszuschließen.
9.2 F+U steht ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn
- der/die Teilnehmer/-in die Lehrgangsgebühren nicht pünktlich bezahlt,
- den gemeinsamen Unterricht stört,
- nachweislich festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den/die Teilnehmer/-in nicht erreicht werden kann.
In diesen Fällen sind alle offenen Zahlungen sofort fällig. Bereits gezahlte Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet.
10. Haftung
10.1 F+U haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 F+U haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.
11. Nebenabreden
11.1 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.